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Schulgeld und Förderung

Schulgeld

Der Träger der Fachschulen für Heilerziehungspflege und Heilerziehungspflegehilfe, die bfz gGmbH, nimmt seit dem Schuljahr 2013/14 die Möglichkeit der Finanzierung durch das Bildungsfinanzierungsgesetz des Landes Bayern wahr. Dadurch wird kein Schulgeld mehr erhoben.

Lediglich eine einmalige Gebühr von 250,00 Euro muss bei Ausbildungsbeginn beglichen werden.

Die zumutbare Höchstgrenze der Eigenbeteiligung in Bezug auf Anschaffungen, Materialkosten und Veranstaltungskosten beträgt pro Schuljahr derzeit 200,00 Euro.

Förderung

Bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit der Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und Leistungen nach dem SGB III.

Des Weiteren kann die Ausbildung über die Arbeitsagenturen mit einem Bildungsgutschein gefördert werden. Unsere Bildungsangebote sind nach AZAV zertifiziert. 

Informationen

aus dem Kultusministerium und zu wichtigen Förderungen

Informationen aus dem Kultusministerium und einen Überblick an Förderungsmöglichkeiten für Ihre schulische Ausbildung finden Sie auf unserer Seite Infos.